Platzordnung

  1. Das Betreten des Tennisplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Tennisplatz darf nur mit geeigneten Tennisschuhen und entsprechender Kleidung betreten werden.
  3. Der Tennisplatz muss freigegeben und spielfähig sein. Ist der Tennisplatz gesperrt, darf er nur vom Platzwart bzw. von einem Funktionär freigegeben werden. Spieler, die den Platz beschädigen, haften für die Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
  4. Spielberechtigt sind Mitglieder und zahlende Gäste. Nichtmitglieder dürfen nur mit Mitgliedern spielen. In der Fixstunde muss der Gast nicht bezahlen, jedoch haftet das Mitglied für seinen Gast. Für die Bezahlung der anderen Gästestunden haftet ebenfalls das Mitglied.
  5. Das Betreten der Anlage ist nur den jeweiligen Spielern und Funktionären gestattet. Der Spielbetrieb darf nicht gestört werden.
  6. Eintragungen in die Wochenpläne: Jede normale Spielstunde muss vor dem Spiel (max. bis 3 Tage vorher)mit Vor- und Zunamen leserlich (Blockschrift) in den Wochenplänen mit „blau“ eingetragen werden. Fixstunden sind “rot” (pro Woche 1 Fixstunde für Hauptmitglieder, max. bis 7 Tage vorher) einzutragen und können an engste Familienangehörige (Gatte, Gattin, Kinder), sofern diese Mitglieder sind, weitergegeben werden. Am selben Tag und an jenen Tagen wo die Fixstunde eingetragen ist, kann keine Reservierung normaler Spielstunden vorgenommen werden. Forderungen Klubmeisterschaft (max. bis 3 Tage vorher – 2 Einheiten)  werden mit dem Vermerk “Forderung & Namen”  mit „blau“ eingetragen. Bei Gaststunden (max. bis 3 Tage vorher – 2 Einheiten)  ist der Name des Mitgliedes mit dem Vermerk “Gast” mit „blau“ einzutragen. (pro Gast € 5,–Stunde/Einheit) Stunden mit dem Trainer (max. bis 7 Tage vorher) sind mit „blau“ mit der Anmerkung  „Trainer“ einzutragen. Der Vereinstrainer ist Patrik Rolko. Spielen mit der BallWurfMaschine (10min vorher) werden mit dem Vermerk “BWM & Namen” mit „blau“ eingetragen.  Die Benützung ist ausschließlich Hauptmitgliedern bzw. Kindern in deren Aufsicht und Verantwortung gestattet. Nach einer gespielten Stunde ist der Platz bei Bedarf freizugeben. Nachdem Spielende kann erst die nächste Eintragung erfolgen. Überkleben von Eintragungen ist v e r b o t e n. Sind 10 Minuten nach dem eingetragenen Termin die Spieler nicht anwesend, kann von anderen Spielern die Stunde in Anspruch genommen werden. Eintragungen und deren Reservierungen für Turniere, Sommertennis for Kids oder sonstigen Vereinsveranstaltungen werden Vorrangig behandelt und kann jederzeit von einem Vorstandsmitglied vorgenommen werden.
  7. Für Kinder sind die Eltern haftbar.
  8. Jugendliche haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Erwachsene. Kinder bis 15 Jahre dürfen nach 16 Uhr nur spielen, wenn die Plätze frei sind. Sie dürfen sich für diese Zeit die Plätze nicht reservieren z.B. für Ranglistenspiele. Ausnahme Trainerstunden.
  9. Der Platz ist bei Trockenheit unbedingt vor dem Spiel zu bewässern. Einschalten der Beregnungsanlage, rechts neben dem Eingang auf den Tennisplatz. Vor Ende der Spielstunde ist der Platz mit dem Schleifnetz abzuziehen. Benutzte Geräte müssen wieder ordnungsgemäß weggestellt werden.
  10. Während Instandhaltungsarbeiten sind die Plätze freizuhalten, eine Beschleunigung dieser Arbeiten ist durch tätige Mithilfe zu erreichen.
  11. Den Anordnungen der Funktionäre und des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
  12. Ab 22 Uhr ist unbedingt Nachtruhe einzuhalten!
  13. Alle Benützer sind verpflichtet, Klubhaus (Fußabstreifer benützen), Duschen, Toiletten und andere Gebrauchsgegenstände reinzuhalten. Es wird ersucht die Tennisschuhe direkt beim Eingang (Schuhzone) Sandplatz umzuziehen.
  14. Im Interesse eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes wird ersucht, die Tennisplatzordnung unbedingt einzuhalten. Verstoßen Spieler gegen die Tennisplatzordnung, ist mit ihrem sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb zu rechnen.

Tennisverein Groß Schweinbarth